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ALLGEMEINE VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei der Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten für die Auktion ausschließlich maßgebend sind.

1.) Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Sie wird durch die Darmstädter Auktion (AAK Phila GmbH) in eigenem Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die ungenannt bleiben, als Kommissionär gegen sofortige Barzahlung in Euro, per EC-Karte oder Kreditkarte durchgeführt. Die angebotenen Sachen können vor der Auktion besichtigt werden.

2.) Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern. Lehnt der Versteigerer ein Gebot ab, bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Der Versteigerer kann Nummern des Kataloges vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Wenn mehrere Personen das selbe Gebot abgeben und ein Mehrgebot nicht gemacht wird, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Fällen, kann der Versteigerer das Los noch mal zum Ausruf bringen.

3.) Schriftliche Gebote werden interessewahrend nach den Steigerungssätzen, und nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten (ohne Gewähr). Lose, die gegen „Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 10,- Euro und werden zum vorliegenden höchsten Gebot zugeschlagen. Bei Bestens- oder Höchstgeboten wird ein Gebot zum fünffachen Schätzpreis angenommen.

Die Mindeststeigerungen:

 

bis

50,-- Euro :

2,-- Euro

von 50,-- Euro

bis

100,-- Euro :

5,-- Euro

von 100,-- Euro

bis

500,-- Euro :

10,--Euro

von 500,-- Euro

bis

1.000,-- Euro :

20,--Euro

 

ab

1.000,-- Euro :

50,--Euro

 

ab

5.000,-- Euro :

100,--Euro

 

ab

10.000,-- Euro :

500,--Euro


4.) Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und zur Zahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vertretbare Beschädigungen oder Verluste auf den Erwerber über. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt auf seine Rechnung und Gefahr. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Lose Eigentum des Einlieferers. Ein Anspruch auf Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

5.) Die zu versteigernden Lose unterliegen fast alle der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Nur auf die mit (*) gekennzeichneten Lose wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Der Käufer zahlt einheitlich ein Aufgeld von 24% (in der die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten ist) auf den in der Auktion ermittelten Zuschlag. Pro Auktionslos wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

Für die von der Umsatzsteuer nach § 25c UStG befreiten Goldmünzen wird ein Aufgeld von 20% erhoben.

6.) Saalbieter haben die Kaufrechnung sofort auszugleichen; schriftliche Bieter erhalten eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Kunden mit langer Geschäftsbeziehung können die Rechnung mit der Ware erhalten, sind aber ebenso zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Wer für Dritte bietet, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offen legen; andernfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.

7.) Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, werden Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat berechnet. Der Zinssatz kann höher oder niedriger angesetzt werden, wenn der Versteigerer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder nimmt er die ersteigerten Lose nicht ab, so ist der Versteigerer nach Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Fall ist der Versteigerer berechtigt, vom Käufer einen pauschalen Schadenersatz von 30% des Zuschlagpreises zu verlangen (Ersatz für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision sowie entstandene Aufwendungen), sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, nachweisbaren Schadens durch den Versteigerer bleibt davon unberührt.

8.) Die Beschreibung der Lose erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellt jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Bei Sammlungen und sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung nichts anderes ausweist, sind angegebene Katalogwerte unverbindlich und stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer Mängel nicht reklamiert werden. Fehler, die sich aus der Abbildung ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung usw.) können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose oder Marken verändert worden sind. Als Veränderung gelten insbesondere auch Entfernung von Falzen, Falz- oder Papierreste, Wässern, Behandlung mit Chemikalien und Anbringung von Zeichen jeder Art.

Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken oder auf Marken mit Attest, werden die Prüfzeichen bzw. Atteste, die dem Käufer zur Einsicht bzw. Kenntnisnahme zur Verfügung stehen, von diesem als maßgebend anerkannt. Es sein denn, der Bieter hat sein Gebot unter Vorbehalt der Bestätigung durch einen von ihm vom Versteigerer akzeptierten Sachverständiger abgegeben. Im Übrigen müssen Reklamationen bei offen zutagetretenden Fehlern innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe oder Zustellung der Lose bei dem Versteigerer eingegangen sein. Der Versteigerer kann zum Nachweis der Reklamation vom Käufer auf dessen Kosten die Einholung von Prüfattesten von zwei voneinander unabhängigen, anerkannten Spezialprüfern verlangen. Marken, die eindeutig als Fälschungen ermittelt werden, können von den Prüfern als solche gekennzeichnet werden. Der Auktionator ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

9.) Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.

10.) Ansprüche jeder Art gegen den Auktionator oder den Einlieferer erlöschen nach 6 Monaten ab Rechnungsausstellung.

11.) Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch ist auf der Auktion nicht gestattet.

12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Vollkaufmännischen Verkehr ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.) Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt!

Bei Belegen mit NS-Emblemen oder NS-Symbolen verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des Paragraphen 86 STGB, zu benutzen.

Hieb-, Stich und Stoßwaffen dürfen nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr abgegeben werden. Wir sind dem Gesetz nach verpflichtet, einen Altersnachweis des Käufers anzufordern!

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AGB für Live-Auktionen
  Geschäftsbedingungen für Live-Auktionen:

 
  Vorbemerkungen:

Das Portal www.philasearch.com bietet Nutzern die Möglichkeit, über das Medium Internet bei Vertragspartnern von PhilaSearch Gebote für Auktionen abzugeben. Sofern Sie an dieser Möglichkeit Interesse haben, müssen Sie sich vorher für die jeweilige Auktion bei PhilaSearch als Nutzer für das Segment "Live-Auktionen" registrieren. Die Registrierung erfolgt unter Zugrundelegung der folgenden Teilnahmebedingungen.
 
Indem Sie die Schaltfläche am Ende diese Teilnahmebedingungen anklicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen und schließen mit der Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf einen Vertrag über die Nutzung der Philasearch.com-Website.
 
Sie können Ihre Zustimmung zu diesem Nutzungsvertrag und den nachfolgenden Teilnahmebedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmung schriftlich widerrufen. Richten Sie sich dabei an die Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf oder senden Sie eine E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse service@philasearch.com. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Gebot für eine Auktion abgegeben haben. Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, indem sie eine schriftliche Mitteilung an die genannte Adresse schicken. Beanstandungen können Sie ebenso an die genannte Adresse versenden.
 
Teilnahmebedingungen:

I. Nutzungsmöglichkeiten

1. PhilaSearch ermöglicht es, dem registrierten Internetnutzer (im folgenden "Nutzer" genannt), bei Auktionen von Vertragspartnern von PhilaSearch Gebote vor oder auch während der laufenden Auktion über das Medium Internet abzugeben. PhilaSearch agiert insofern lediglich als Bote und nicht als Vertreter für den Nutzer. Insoweit wird klargestellt, dass im Falle eines erfolgreichen Gebots ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Vertragspartner von PhilaSearch auf Basis der jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Vertragspartners von PhilaSearch zustande kommt. Die jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Vertragspartners werden unmittelbar nach Abschluss dieser Registrierung auf dem Bildschirm gezeigt und müssen vom Nutzer zur erfolgreichen Registrierung ausdrücklich akzeptiert werden.
 
2. Registrierte Nutzer von PhilaSearch können die PhilaSearch-Website nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik nutzen. Technische Störungen des Stromversorgungs- oder Übertragungsnetzes, Hardware- und Softwarefehler, Kapazitätsengpässe, Sicherheits- oder wartungsbedingte Unterbrechungen können den Umfang der Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigen. Darüber hinaus hängt die Schnelligkeit der Datenübermittlung auch von der beim Nutzer vorhanden Hardware und seiner Internetanbindung ab. PhilaSearch übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Gebot rechtzeitig beim Auktionator eingeht.
  3. Die Nutzung der Dienste von PhilaSearch durch den registrierten Nutzer ist kostenlos.
  II. Registrierung, Persönliche Daten

1. Zur Registrierung ist vom Nutzer ein Formular auszufüllen. Die in dem Formular abgefragten Daten sind vollständig und richtig vom Nutzer anzugeben und umfassen Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Sofern nach der Registrierung eine Änderung der abgefragten Daten eintritt, ist der Nutzer verpflichtet, diese Änderungen umgehend gegenüber PhilaSearch zu korrigieren.
 
2. Der Nutzer muss die zur Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß angeben. PhilaSearch behält sich das Recht vor, Nutzer, deren Daten unvollständig oder offensichtlich falsch sind sowie Nutzer, die unter technischer Umgehung des Formulars eine Registrierung herbeigeführt haben, zu sperren.
 
3. PhilaSearch wird die im Registrierungsformular angegebenen persönlichen Daten an den jeweiligen Vertragspartner, der die Auktion durchführt, für die sich der Nutzer registriert hat, weiterleiten. Der Vertragspartner von PhilaSearch ist berechtigt, einer Registrierung des jeweiligen Nutzers gegenüber PhilaSearch ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Liegt ein solcher Widerspruch vor, wird PhilaSearch die Registrierung löschen und den Nutzer unter Verwendung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse darüber informieren.
 
4. Die gegebenenfalls erforderliche Einwilligung in die vorgenannte Nutzung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt gesondert. Ohne eine solche gegebenenfalls erforderliche Einwilligung ist die Registrierung nicht vollständig und wird daher abgelehnt.
 
5. Nach der Registrierung erfolgt eine Bestätigung durch PhilaSearch mit einem Bestätigungscode an die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
 
6. Eine Registrierung bei PhilaSearch entfaltet immer nur für eine Auktion Geltung. Will der Nutzer an einer weiteren Auktion teilnehmen, ist eine neue Registrierung erforderlich. Gebote können ab dem Zeitpunkt der vollständigen Registrierung abgegeben werden.
  III. Rechte. Bilder

1. Die Informationen und Bilder auf dem Portal bzw. in den Auktionen sind rechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Urheber.
  2. Es ist nicht gestattet, diese Informationen und Bilder herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig wieder zu verwenden.
 
IV. Gewährleistung und Haftung

1. Da zwischen PhilaSearch und dem Nutzer mit der Abgabe von Geboten auf Auktionen von Vertragspartnern von PhilaSearch kein Vertrag über die versteigerten Objekte mit PhilaSearch zustande kommt, weist PhilaSearch in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass PhilaSearch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der vom Vertragspartner von PhilaSearch angebotenen Artikel keine Gewährleistung oder Haftung übernimmt.
 
2. PhilaSearch haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Außer in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen ist die Haftung von PhilaSearch der Höhe nach auf die bei Beginn der Nutzung typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt; ausgeschlossen ist in solchen Fällen der Ersatz des mittelbaren Schadens, insbesondere des entgangenen Gewinns. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet PhilaSearch nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet PhilaSearch nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von PhilaSearch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
V. Sonstiges

1. Die vorliegenden AGB einschließlich des Nutzungsvertrages unterliegen, soweit der Nutzer Unternehmer ist, dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, unterliegen diese AGB einschließlich des Nutzungsvertrages dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegen.
 
2. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dabei gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
   
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