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ALLGEMEINE VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei der Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten für die Auktion ausschließlich maßgebend sind.

1.) Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Sie wird durch die Darmstädter Auktion (AAK Phila GmbH) in eigenem Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die ungenannt bleiben, als Kommissionär gegen sofortige Barzahlung in Euro, per EC-Karte oder Kreditkarte durchgeführt. Die angebotenen Sachen können vor der Auktion besichtigt werden.

2.) Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern. Lehnt der Versteigerer ein Gebot ab, bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Der Versteigerer kann Nummern des Kataloges vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Wenn mehrere Personen das selbe Gebot abgeben und ein Mehrgebot nicht gemacht wird, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Fällen, kann der Versteigerer das Los noch mal zum Ausruf bringen.

3.) Schriftliche Gebote werden interessewahrend nach den Steigerungssätzen, und nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten (ohne Gewähr). Lose, die gegen „Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 10,- Euro und werden zum vorliegenden höchsten Gebot zugeschlagen. Bei Bestens- oder Höchstgeboten wird ein Gebot zum fünffachen Schätzpreis angenommen.

Die Mindeststeigerungen:

 

bis

50,-- Euro :

2,-- Euro

von 50,-- Euro

bis

100,-- Euro :

5,-- Euro

von 100,-- Euro

bis

500,-- Euro :

10,--Euro

von 500,-- Euro

bis

1.000,-- Euro :

20,--Euro

 

ab

1.000,-- Euro :

50,--Euro

 

ab

5.000,-- Euro :

100,--Euro

 

ab

10.000,-- Euro :

500,--Euro


4.) Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und zur Zahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vertretbare Beschädigungen oder Verluste auf den Erwerber über. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt auf seine Rechnung und Gefahr. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Lose Eigentum des Einlieferers. Ein Anspruch auf Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

5.) Die zu versteigernden Lose unterliegen fast alle der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Nur auf die mit (*) gekennzeichneten Lose wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Der Käufer zahlt einheitlich ein Aufgeld von 24% (in der die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten ist) auf den in der Auktion ermittelten Zuschlag. Pro Auktionslos wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

Für die von der Umsatzsteuer nach § 25c UStG befreiten Goldmünzen wird ein Aufgeld von 20% erhoben.

6.) Saalbieter haben die Kaufrechnung sofort auszugleichen; schriftliche Bieter erhalten eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Kunden mit langer Geschäftsbeziehung können die Rechnung mit der Ware erhalten, sind aber ebenso zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Wer für Dritte bietet, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offen legen; andernfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.

7.) Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, werden Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat berechnet. Der Zinssatz kann höher oder niedriger angesetzt werden, wenn der Versteigerer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder nimmt er die ersteigerten Lose nicht ab, so ist der Versteigerer nach Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Fall ist der Versteigerer berechtigt, vom Käufer einen pauschalen Schadenersatz von 30% des Zuschlagpreises zu verlangen (Ersatz für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision sowie entstandene Aufwendungen), sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, nachweisbaren Schadens durch den Versteigerer bleibt davon unberührt.

8.) Die Beschreibung der Lose erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellt jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Bei Sammlungen und sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung nichts anderes ausweist, sind angegebene Katalogwerte unverbindlich und stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer Mängel nicht reklamiert werden. Fehler, die sich aus der Abbildung ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung usw.) können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose oder Marken verändert worden sind. Als Veränderung gelten insbesondere auch Entfernung von Falzen, Falz- oder Papierreste, Wässern, Behandlung mit Chemikalien und Anbringung von Zeichen jeder Art.

Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken oder auf Marken mit Attest, werden die Prüfzeichen bzw. Atteste, die dem Käufer zur Einsicht bzw. Kenntnisnahme zur Verfügung stehen, von diesem als maßgebend anerkannt. Es sein denn, der Bieter hat sein Gebot unter Vorbehalt der Bestätigung durch einen von ihm vom Versteigerer akzeptierten Sachverständiger abgegeben. Im Übrigen müssen Reklamationen bei offen zutagetretenden Fehlern innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe oder Zustellung der Lose bei dem Versteigerer eingegangen sein. Der Versteigerer kann zum Nachweis der Reklamation vom Käufer auf dessen Kosten die Einholung von Prüfattesten von zwei voneinander unabhängigen, anerkannten Spezialprüfern verlangen. Marken, die eindeutig als Fälschungen ermittelt werden, können von den Prüfern als solche gekennzeichnet werden. Der Auktionator ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

9.) Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.

10.) Ansprüche jeder Art gegen den Auktionator oder den Einlieferer erlöschen nach 6 Monaten ab Rechnungsausstellung.

11.) Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch ist auf der Auktion nicht gestattet.

12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Vollkaufmännischen Verkehr ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.) Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt!

Bei Belegen mit NS-Emblemen oder NS-Symbolen verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des Paragraphen 86 STGB, zu benutzen.

Hieb-, Stich und Stoßwaffen dürfen nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr abgegeben werden. Wir sind dem Gesetz nach verpflichtet, einen Altersnachweis des Käufers anzufordern!

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AGB für Live-Auktionen

Terms and conditions for live auctions:

 

Preliminary remarks:


The portal www.philasearch.com provides users with the ablility to make orders and place bids auctions with our trade partners through the internet. If you are interested in this option, you will have to complete a special registration first for each particular auction at PhilaSearch. The registration is subject to the following terms and conditions.

 


By clicking the checkbox at the end of the terms and conditions you accept the following conditions and you conclude a contract with PhilaSearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf for the use of the Philasearch.com website.


You can terminate your licence agreement and the subsequent conditions of participation in writing within two weeks of accepting the agreement . Contact Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf or send an e-mail to the following address service@philasearch.com. However, the right of termination is invalidated as soon as you have place a bid on an auction. Apart from that you can terminate the licence agreement at anytime by sending a written statement to the above referenced address. Comments, questions or complaints can also be sent to the above address.

 

Conditions of participation:


I. General methods of use


1. PhilaSearch allows the registered internet user (named "User") to bid In the auctions of the PhilaSearch trade partners before and during the current auction through the internet. Insofar PhilaSearch acts merely as a carrier and not as a representative or agent for the user. In this respect it is clarified that in the case of a successful bid a contract is exclusively made between the user and the trade partner of PhilaSearch, based on the particular auction conditions of the PhilaSearchtrade partner. The respective auction conditions of the trade partner are shown during completing the special registration process and have to be accepted explicitly by the user in order to successfully complete the special registration.

 


2. Registered users of PhilaSearch can only use the PhilaSearch web page within the current standard of technology. Technical disorders or failure of the power supply, transmission networks, hardwareand software faults, bottlenecks in capacity, safety or service interruptions can affect the utilizationand access of the service. The quickness of the data transmission is dependant on the existing hardware and internet connection of the user. PhilaSearch assumes no liability for a bid arriving in time to the auctioneer.


3. The use of the PhilaSearch services is free for registered users.
 

 

II. Registration, Personal data


1. A user has to complete a form to be registered. The user has to provide all of the requested data/information completely and correctly. This includes first and last name, current address and telephone number, a valid e-mail addressand if applicable, company. If the requested changes after registration the user is required to submit the edits immediately to PhilaSearch.

 


2. The user must state the necessary registration data truthfully. PhilaSearch reserves the right to prohibit users, whose data is incorrect or obviously wrong, as well as users, which have submitted a registration by bypassing the form.


3.Philasearch will relay the personal data provided in the registration form to the particular trade partner who is performing the auction for which the user has registered. The PhilaSearch trade partner has the right to reject any registration submitted via PhilaSearch without a specification of reasons. In the case of rejection, PhilaSearch will delete the registration and inform the user via the e-mail address, provided during the registration.


4. The registration is followed by a confirmation process through PhilaSearch A confirmation code will be sent to the e-mail address of the user.


5. A registration at PhilaSearch is only valid for one auction. If a user wants to participate in additional auctions, a new registration is needed. Once the registration is complete and initialised the user can place bids.
 

III. Copyright, Images


1. All information and images on this portal and the auctions included are copyright-protected property of their respective creators.

2. It is not permitted to download, copy or make use of the aforementioned assets in any way.

 

 

IV. Warranty and liability


1. As there is no contract between PhilaSearch and the user for bids onauctions of PhilaSearch trade partners, PhilaSearch again indicates explicitly that PhilaSearch assumes no liability for the accuracy and completeness of the data provided with the offered articles of PhilaSearch trade partners.

 

 

V. Other


1. The present business conditions including the licence agreement are subject to the laws of the Federal Republic of Germany and without possibility of recourse, the UN-consumer rights laws, as far as the user is an entrepreneur. If the user is a consumer, the business conditions including the licence agreement are subject to the laws of the Federal Republic of Germany, especially consumer protection regulations.

 


2. In the event that one of the above terms and conditions is effectless, due to a conflicting law or regulation, the remaining terms and conditions will remain valid.

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